Der Weg zur LEADER-Förderung


LEADER ist ein EU-Förderprogramm, das viele tolle Projekte fördert. Die Fördersätze können bis zu 80% betragen. Bis zur Förderung sind einige Schritte zu gehen. Einen Wegweiser dazu  gibt es hier.



  • 1. Kontaktaufnahme zum Regionalmanagement

    Die Anfragen und Projektideen können jederzeit an das Regionalmanagement gerichtet werden. Wenden Sie sich mit ihrer Projektidee an Erika Bernau.


    Wichtig zu Beginn!

    Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids vom ArL kann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.

    Die LEADER-Förderung ist eine Anteilfinanzierung. Die Auszahlung erfolgt für gewöhnlich bei erfolgreicher Umsetzung des Projekts. Zwischenzahlungen können beim ArL angefragt werden.

  • 2. Ausfüllen und Einreichen einer Projektskizze

    Beschreiben Sie Ihr Projekt! Die ausgefüllte Projektskizze bildet die Grundlage für die Bewertung Ihres Vorhabens und ist eine Voraussetzung, dass über Ihr Projekt in der LAG beraten wird. Achten Sie dabei auch auf die Qualitätskriterien. Das Regionalmanagement unterstützt Sie bei der Projektenwicklung, -förderung und -beantragung.


    Für die Antragstellung eines EU-geförderten Projektes ist eine Registriernummer notwendig, welche bei der Landwirtschaftskammer in Nienburg beantragt wird. Die Beantragung sollte frühzeitig, parallel zur Projektentwicklung erfolgen. 

  • 3. Beratung und Beschlussfassung durch die Mitglieder der LAG

    Die vollständige Projektskizze inkl. Kostenangaben / Finanzplan ist spätestens 4 Wochen vor der nächsten LAG-Sitzung beim Regionalmanagement einzureichen (Termine werden in der Presse / auf der Webseite der LEADER-Region / auf den Webseiten der Kommunen bekanntgegeben)


    In der LAG-Sitzung wird

    • das Projektauswahlverfahren durchgeführt,
    • über das Projekt beraten 
    • über das Projekt beschlossen

    Bei positivem Beschluss ist der Förderantrag beim ArL Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen einzureichen. 

  • 4. Beantragung von Fördermitteln

    Mit Vorlage des Bewilligungsbescheids vom ArL kann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach erfolgreicher Umsetzung des Projekts. Zwischenzahlungen können beim ArL angefragt werden.