Mindestkriterien für die Förderung
1 | Das Projekt berücksichtigt den Aspekt Nachhaltigkeit / Klima- und Naturschutz. |
2 | Das Projekt findet in der Region Stuhr | Weyhe statt, bei Kooperationsprojekten liegt der Nutzen des Projekts in der Region. |
3 | Das Projekt leistet einen signifikanten Beitrag zur Realisierung des REK und ist mindestens einem Handlungsfeld zuzuordnen. |
4 | Das Projekt hat einen verlässlichen Projektträger, der die Umsetzung gewährleisten kann. |
5 | Für das Projekt liegt eine aussagefähige Projektskizze mit zielführender Arbeits- und Zeitplanung und eines Kosten- und Finanzerungsplans vor. |
6 | Die Folgekosten / der Pflegeaufwand sind gedeckt bzw. geregelt. |
7 | Die erforderliche Erlaubnis von Eigentümer*innen ist geregelt, falls Nutzungsrechte betroffen sind. |
Qualitätskriterien für die Projektauswahl
1 | Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und Vernetzung |
2 | Entwicklungsoptionen für die Region schaffen |
3 | Synergieeffekte - positive Auswirkungen in mehreren Handlungsfeldern |
4 | Verbesserung der Chanchengleichheit |
5 | Stärkung des sozialen Miteinanders |
6 | Innovation im Bereich Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung |
7 | Stärkung ehrenamtlicher Strukturen |