Mindestkriterien für die Förderung
| 1 | Das Projekt berücksichtigt den Aspekt Nachhaltigkeit / Klima- und Naturschutz. | 
| 2 | Das Projekt findet in der Region Stuhr | Weyhe statt, bei Kooperationsprojekten liegt der Nutzen des Projekts in der Region. | 
| 3 | Das Projekt leistet einen signifikanten Beitrag zur Realisierung des REK und ist mindestens einem Handlungsfeld zuzuordnen. | 
| 4 | Das Projekt hat einen verlässlichen Projektträger, der die Umsetzung gewährleisten kann. | 
| 5 | Für das Projekt liegt eine aussagefähige Projektskizze mit zielführender Arbeits- und Zeitplanung und eines Kosten- und Finanzerungsplans vor. | 
| 6 | Die Folgekosten / der Pflegeaufwand sind gedeckt bzw. geregelt. | 
| 7 | Die erforderliche Erlaubnis von Eigentümer*innen ist geregelt, falls Nutzungsrechte betroffen sind. | 
Qualitätskriterien für die Projektauswahl
| 1 | Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und Vernetzung | 
| 2 | Entwicklungsoptionen für die Region schaffen | 
| 3 | Synergieeffekte - positive Auswirkungen in mehreren Handlungsfeldern | 
| 4 | Verbesserung der Chanchengleichheit | 
| 5 | Stärkung des sozialen Miteinanders | 
| 6 | Innovation im Bereich Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung | 
| 7 | Stärkung ehrenamtlicher Strukturen | 


