Fördersätze
Mit LEADER sind grundsätzlich viele Ideen förderbar. Allerdings ist bei dem Weg zur Förderung vieles zu beachten.
Eine LEADER-Projektförderung wird grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Das gesamte Projekt muss vorfinanziert werden. Erst nach der Umsetzung und nach Abgabe eines Verwendungsnachweises wird das Geld ausgezahlt. Ein bestimmter Anteil an Eigenmittel müssen darüber hinaus vorhanden sein.

Laut Vorgaben der EU hat jeder Antragsteller mind. 25% der LEADER-Mittel durch öffentliche Mittel kozufinanzieren. Das REM unterstützt bei der Einwerbung der Kofinanzierung.
Gemeinden erhalten eine Brutto-Förderung, alle anderen Projektträger eine Netto-Förderung.
Mit Beschluss der LAG vom 14.11.2024 ist für gemeinnützige Projektträger eine Fördersatzerhöhung um 5, bzw. 10 Prozentpunkte möglich. Voraussetzung dafür ist eine hohe Bepunktung bei den Qualitätskriterien. Näheres finden Sie in der Projektskizze.
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